Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Winter Trademark Management GmbH, Myliusstraße 7, 60323 Frankfurt am Main und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

c) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von der Winter Trademark Management GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenaccount hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Winter Trademark Management GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt die verbindliche Annahme der Bestellung dar. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Winter Trademark Management GmbH und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von der Winter Trademark Management GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite der Winter Trademark Management GmbH abgerufen werden. Der Kunde kann sich aber über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

e) Kundenaccount
Zur komfortableren Nutzung der Website und zur Vereinfachung von zukünftigen Bestellungen ist es mögliche einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch die Winter Trademark Management GmbH erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button „Registrieren“ bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website von Winter Trademark Management GmbH einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf andere Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden.

§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen
Die Winter Trademark Management GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Winter Trademark Management GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Winter Trademark Management GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Winter Trademark Management GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Winter Trademark Management GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Winter Trademark Management GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch die Winter Trademark Management GmbH innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden von der Winter Trademark Management GmbH getragen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Lieferungen in das Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die vom Kunden gesondert zu tragen sind.

b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Winter Trademark Management GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Winter Trademark Management GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Winter Trademark Management GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren / die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Winter Trademark Management GmbH, Myliusstraße 7, 60323 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0)69 13822 815, E-Mail: service@winterandco.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – sofern diese vom Kunden getragen wurden – (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der Winter Trademark Management GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Winter Trademark Management GmbH. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Winter Trademark Management GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der Winter Trademark Management GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die Winter Trademark Management GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Winter Trademark Management GmbH entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Winter Trademark Management GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Winter Trademark Management GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Winter Trademark Management GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag für die Winter Trademark Management GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Winter Trademark Management GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Winter Trademark Management GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Winter Trademark Management GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Winter Trademark Management GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Winter Trademark Management GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die Winter Trademark Management GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Winter Trademark Management GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die Winter Trademark Management GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Winter Trademark Management GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist die Winter Trademark Management GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

b) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

c) Mitteilung
Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet die Winter Trademark Management GmbH den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

d) Nacherfüllung
Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

e) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

f) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Winter Trademark Management GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Winter Trademark Management GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 7 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die Winter Trademark Management GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet die Winter Trademark Management GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Winter Trademark Management GmbH in Frankfurt am Main vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Hinweise zum Schlichtungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de). Wir sind jedoch weder verpflichtet noch bereit an einem entsprechenden Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Free and Premium WordPress Theme